Kleingartenverein Benndorf

Ruhezeiten

Die Nachtzeit umfasst an Werktagen die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen die Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.

Kinder zählen ausdrücklich nicht zu den störenden Lärmfaktoren. Eine angemessene Sorgfaltspflicht der Eltern ist selbstverständlich die Voraussetzung für eine familienfreundliche Anlage.

Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen an Wochentagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden.


Tiere

Für Hunde gilt auf allen öffentlichen Wegen der Anlage Anleinpflicht. Ein Kotbeutel ist immer mitzuführen!

Das Füttern freilaufender, wilder Katzen innerhalb der Gartenanlage ist nicht gestattet! Der Vorstand beauftragt zweimal jährlich das Tierheim Laue mit der Kastration dieser Tiere, welche nach dem Eingriff wieder in unserer Anlage ausgesetzt werden. Wer nachweislich gegen das Fütterungsverbot verstößt, macht sich rechtlich gesehen diese Tiere zum Eigentum und haftet somit auch für nachgewiesene Schäden innerhalb der Anlage.


Kleingärtnerische Nutzung von Pachtgärten

Mit Blick auf das Bundeskleingartengesetz weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in den Pachtgärten eine kleingärtnerische Nutzung ausreichend erkennbar sein muss. Hierzu wird der Vorstand im Auftrag des Kreisverbandes der Kleingärtner quartalsmäßige Überprüfungen vornehmen. Gleiches gilt für die Pflege (hälftig) der am Pachtgarten angrenzenden Wege der Anlage, sowie dem regelmäßigen Heckenschnitt (1,20 m).


Befahren der Gartenanlage

Die regulären Zeiten zum Befahren der Anlage:
- mittwochs von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr